VoraussetzungenAblauf eines Ausritts
Reiten in der GruppeKorrektes VerhaltenReiter und Gesetz

Voraussetzungen

Sturzfeder

Ausreiten sieht besonders einfach aus und obwohl auf Touristenpferden jeder – entschuldigung – Idiot ausreiten kann, sollte man es nicht ganz auf die leichte Schulter nehmen. Auf Ausritten kann einem nämlich viel mehr passieren, als wenn man in der Halle oder auf einem umzäunten Reitplatz reitet und die meisten Pferde sind auch etwas lauffreudiger und schreckhafter als zu Hause.
Das Wichtigste ist das Pferd: Gerade wenn du noch wenig Erfahrung mit Ausritten hast und noch nicht so lange reitest, ist ein geländesicheres d.h. scheufreies und gehorsames Pferd das A und O. Du musst dein Pferd immer unter Kontrolle haben können. Ausserdem ist ein Ausritt auf einem Pferd, bei dem man Angst haben muss, dass es gleich losflitzt nicht sehr entspannend. An zweiter Stelle folgt die Ausrüstung von Pferd und Reiter: Das Sattelzeug darf nicht brüchig sein und keine Risse aufweisen. Die Sturzfeder (Das kleine Scharnier, an dem der Bügelriemen befestigt ist) darf nicht klemmen. Wenn sie dies tut, musst du sie öffnen, so dass sich der Bügelriemen im Falle eines Sturzes trotzdem lösen kann. Wenn dir im Gelände ein Zügel reisst, bist du ganz schön blöd dran. Achte also darauf, dass das Leder und die Schnallen in Ordnung sind.

Helm muss sein!

Zieh dem Pferd zum Schutz der Beine Gamaschen an. Schon die kleinste und unscheinbarste Wunde kann für ein Pferd lebensbedrohlich werden, wenn sie sich entzündet! Darum musst du auch nach dem Ausritt immer noch die Beine deines Pferde kontrollieren. Du selbst solltest natürlich einen Reithelm mit mindestens Dreipunktbefestigung tragen. Reitest du in der Dunkelheit oder bei schlechtem Wetter aus, musst du noch eine Reiterlampe mitnehmen, die du am dem Verkehr zugewandten Schenkel (links) befestigst. Reitest du in einer Gruppe, so müssen zumindest der erste und der letzte Reiter auf der dem Verkehr zugewandten Seite eine Reiterlampe tragen. Das Pferd muss in diesem Fall auch Leuchtgamaschen tragen. Es gibt auch reflektierende Westen und Armbinden für den Reiter und reflektierende Nierendecken, Schweifbänder und Leuchtstreifen, die man an den Zügeln, am Zaum usw. befestigen kann. Je besser man dich sieht, desto geringer ist das Risiko, dass ihr auf der Strasse einen Unfall baut.
Weitere hilfreiche Ausrüstungsgegenstände: Hufkratzer, Erste-Hilfe-Sachen, Handy, Regenschutz. Es gibt Satteltaschen oder auch praktische Schabracken mit aufgenähten Taschen, in denen man all dies verstauen kann. Eine weitere gute Idee ist es, wenn im Reithelm Name und Adresse des Reiters stehen sowie eine Telefonnummer, wer zu benachrichtigen ist, wenn was passiert. Auch das Pferd kann man mit einer kleinen Plakette, die man am Sattel oder Zaum befestigt, mit Adresse und Telefonnummer des Besitzers oder Reitstalls anschreiben. Falls du nämlich bei einem Sturz bewusstlos werden solltest oder wenn das Pferd davonrennt (normalerweise zwar Richtung Stall, aber auf dem Weg dorthin, kann einiges passieren …) wissen Leute, die dich oder das Pferd finden, wen sie anrufen müssen.

So läuft ein Ausritt ab

Bevor du aufsteigst, solltest du noch die Steigbügel einstellen. Beim Reiten im Gelände schnallt man die Bügel zwei bis drei Loch kürzer als für die Dressur. Ach ja: Am sichersten ist es, wenn du noch jemanden auf dem Hof informierst, wohin du reitest und wann du etwa wieder zurück sein wirst. So liegst du nicht stundenlang irgendwo im Gelände, wenn mal was passiert.
Die ersten zehn Minuten reitet man Schritt. Nach etwa fünf und zehn Minuten sollte man nachgurten. Die Zügel kannst du beim Ausreiten etwas länger lassen als in der Bahn. Sei aber aufmerksam und gefasst, im Gelände gibt es jede Menge «furchterregender Dinge», wie knisternde Plastiktüten, auffliegende Vögel, lärmende Traktoren, Kühe usw., die ein Pferd ab und zu zu einem Satz zur Seite veranlassen können. Vor allem im Frühling, bei Kälte und Wind sind die meisten Pferde etwas aufmüpfiger. Nach der Schrittphase darf man ruhig antraben. Im Gelände wird leichtgeritten und im leichten Sitz galoppiert. Wechsle beim Leichtreiten alle paar hundert Meter den Fuss.
Falls dein Pferd aufgeregt ist und unbedingt galoppieren will, trabe so lange bis es sich etwas beruhigt hat. Getrabt und galoppiert wird nur auf geeigneten Wegen, wo der Boden etwas weicher ist und keine Fussgänger sind. Galoppieren auf Asphalt ist Tabu, weil es schädlich für die Gelenke ist und das Pferd leichter ausrutschen kann! Ausserdem solltest du es vermeiden über Fussgängerstreifen (Zebrastreifen) und Schachtdeckel (Gullydeckel) zu reiten. Besonders wenn es nass ist sind diese rutschig. Bei oder nach anhaltendem Regenwetter solltest du Wege meiden, die matschig werden, wenn man drüberreitet.

Pause

Nimm Rücksicht auf dein Pferd! Das Gelände ist keine Rennbahn! Falls du längere Strecken stark bergab reiten musst, steig ab und führe das Pferd. Auf längeren Ritten tut Führen Pferd und Reiter gut. Nimm die Zügel zum Führen vom Pferdehals. Wenn du springen willst, solltest du dir zuerst die Absprung- und die Landestelle ansehen. Ist sie rutschig, hart, uneben oder sonstwie ungeeignet, lass das Springen sein!
Etwa ein bis zwei Kilometer vor dem Stall wird wieder Schritt gegangen, damit sich das Pferd abkühlen und trocknen kann, falls es geschwitzt hat. Im Stall angekommen, kratzt du die Hufe aus und spritzt die Beine ab. Überprüfe die Beine auf Verletzungen und Kratzer. Falls du welche findest, musst du sie desinfizieren. Wenn es geregnet hat, musst du wahrscheinlich auch das Sattelzeug noch putzen.

Reiten in der Gruppe

Deine ersten Ausritte solltest du sowieso nur in der Gruppe wagen. Das ist sicherer und macht oft auch mehr Spass als alleine auszureiten. Die ideale Gruppe besteht aus vier bis sechs Reitern. Mindestens ein Reiter sollte schon Erfahrung mit Ausritten haben. Auf der Strasse wird innerorts in Gruppen von weniger als sechs Reitern hintereinander geritten. Halte genügend Abstand (3–5m) zum Vorderpferd! Sind mehr als sechs Reiter dabei, reitet man zu zweit nebeneinander. An der Spitze und am Ende der Gruppe reitet ein erfahrener Reiter. Die weniger Erfahrenen sind zwischen diesen beiden gut aufgehoben. Bei der Gruppeneinteilung muss man auf die Pferde Rücksicht nehmen. Nicht alle kommen mit den anderen gleich gut aus und manche Pferde sind lieber vorne andere lieber hinten in der Gruppe. Eine Gruppe ist immer so stark wie ihr schwächster Mitreiter. Sprecht also im voraus ab, wer was kann und wann und wo man auf wen Rücksicht nehmen muss. Die wichtigste Regel beim Ausreiten in der Gruppe lautet: Nicht überholen! Egal in welcher Gangart! Der Reiter an der Spitze gibt die Kommandos zum antraben, angaloppieren und wieder bremsen. Meist geschieht das durch Handzeichen. Kläre also vorher mit dem Têtenreiter (=der an der Spitze) ab, was welches Zeichen bedeutet.

Korrektes Verhalten

1. Reiter sind Verkehrsteilnehmer wie Autos oder Fahrräder. Grundsätzlich gelten alle Regeln, die für Fahrzeuge gelten für Reiter auch.
2. Reite nur auf Wegen, auf denen das Reiten erlaubt ist und wo du keinen Schaden anrichtest. Wenn es einen Reitweg gibt, musst du diesen benutzen. Vitaparcours sind keine Reitwege.
3. Passe dein Tempo den Verkehrsverhältnissen und dem Gelände an.
4. Fussgänger, Radfahrer, andere Reiter, Tierweiden, Wild und Motorfahrzeuge werden immer nur im Schritt passiert! Warne die Leute wenn nötig vor und sei zu allen Verkehrsteilnehmern höflich. Es gibt genug Leute, die Reiter nicht mögen!
5. Reite nicht querfeldein, wenn du nicht die ausdrückliche Erlaubnis des Landeigentümers dazu hast. Bleibe im Wald auf den Wegen um die Wildtiere nicht zu stören. Tabu sind Naturschutzgebiete, Feuchtbiotope, Grabenböschungen, verschneite Felder und von Oktober bis Ende März seichte Gewässer (Laichzeit).
6. Falls du einmal einen Schaden verursacht haben solltest, melde ihn unaufgefordert und zahle allfälligen Schadenersatz.
7. Reite nie in angetrunkenem, übermüdetem, bekifftem oder sonst wie nicht normalem Zustand! Reite nicht alleine aus, wenn du noch wenig Erfahrung hast.

Sei freundlich zu anderen Leuten

Reiter und Gesetz

Die folgenden Gesetze gelten für die Schweiz. Falls du nicht aus der Schweiz kommst, kannst du dich beim Strassenverkehrsamt, der Polizei, dem Landesreitverband usw. nach den für dein Land geltenden Gesetzen und Regeln erkundigen.

Auszüge aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG)
(zusammengefasst):

«Reiter halten sich an den rechten Strassenrand (wie Autos und Fahrräder). Die Regeln des Fahrverkehrs (Handzeichen, Vortritt, Einspuren usw.) gelten sinngemäss auch für Reiter und Führer von Tieren.» Art. 50 Abs. 1 u. 4

«Wenn Reiter und Führer von Tieren an einem Unfall beteiligt sind, müssen sie anhalten und den Verkehr soweit möglich sichern. Verletzten musst du Hilfe zu leisten. Wenn nur Sachschaden entstanden ist, muss der Schädiger den Geschädigten sofort benachrichtigen und seinen Namen und die Adresse angeben.» Art. 51

Verkehrsregelverordnung (VRV)

«Reiter und Führer von Pferden sind Motorfahrzeugen beim Vortritt gleichgestellt.» Art.14 Abs. 4

«Die Pferde musst du so weit vor Bahnübergängen und Schranken anhalten, dass sie nicht erschrecken. Das Überqueren des Übergangs sollte zügig vorangehen. Überqueren ist nur im Schritt erlaubt.» Art.24

«Alle Richtungsänderungen (auch abbiegen nach rechts) müssen mit Handzeichen (Arm ausstrecken) angekündigt werden. Wenn du keine Hand frei hast, musst du besonders vorschtig abbiegen.» Art.28

«Auf dem Radstreifen, der mit unterbrochener Linie abgegrenzt ist, darfst du reiten, wenn du dadurch die Fahrradfahrer nicht behinderst.» Art. 40 Abs. 3

«Auf Strassen mit starkem Verkehr dürfen nur erfahrene Reiter auf sicheren Tieren reiten. Mehr als ein Handpferd pro Reiter ist nicht erlaubt. Zu zweit nebeneinander darf man innerorts nur im geschlossenen Verband von mindestens sechs Reitern reiten. Ausserorts ist es tagsüber bei schwachem Verkehr auch bei weniger Reitern erlaubt.» Art. 51

«Wenn du dein Pferd irgendwo hinstellst, darf es dadurch den Verkehr nicht behindern. Wenn es unbeaufsichtigt ist, musst du es zuverlässig anbinden.» Art. 52

«Reiterkolonnen sollten wenn möglich unterteilt werden, damit die anderen Fahrzeuge besser überholen können. Nachts und bei schlechter Witterung müssen Reiter und Führer von Tieren zumindest auf der dem Verkehr zugewandten Seite ein von vorne und hinten sichtbares, gelbes Licht tragen, das nicht blendet. Das Pferd muss rückstrahlende Gamaschen tragen. Bei Reiterkolonnen muss wenigstens der vorderste und der hinterste Reiter links ein gelbes Licht tragen.» Art. 53

Signalisationsverordnung (SSV)

«Wenn aus den einzelnen Bestimmungen nichts anders hervorgeht, gelten Signale und Markierungen für alle, die die Strasse benützen. Signale und Markierungen, die für den Verkehr im allgemeinen und nicht für einzelne Fahrzeugarten gelten, gelten auch für Reiter und Führer von Pferden. Ausnahme: Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen gilt nicht.» Art.2 Abs. 1 u. 2

«Ist ein Reitweg angezeigt musst du diesen benützen. Reiter dürfen nicht auf Fuss- und Radwegen reiten. Es ist auch möglich, dass ein Weg von zwei Benutzerkategorien benutzt werden darf. Falls die Verkehrsfläche durch Linien getrennt ist, muss sich jede Kategorie auf der ihr zugeteilten Verkehrsfläche halten.» Art.33